Wasser- und Abwassergebühren
Aufgrund der Neuberechnung der Wasser- und Abwassergebühren wurde die entsprechend angepasste Satzung beschlossen.
Hort im Haus der Generationen
Für die Erweiterung zum Hort im Haus der Generationen wurden die Fachplanungsaufträge für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärinstallation beschlossen.
Erschließung des Bauabschnittes 1.2 auf der Platte
Als sicherlich wichtigstes Thema in der öffentlichen Sitzung wurde das Thema der Erschließung des Bauabschnittes 1.2 auf der Platte beraten.
Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Platte“ entstand im westlichen Bereich des Gebiets ein Streifen, welcher in privaten Händen ist (BA1.2). Aktuell befindet sich dort Grünfläche. Das Bestreben der Gemeinde ist es, diesen Streifen in Bauland umzuwandeln. Demzufolge wurde dieses Gebiet bereits im Bebauungsplan „Platte“ berücksichtigt. Um die Erschließung seitens der Gemeinde uns seitens der Eigentümer voran zu bringen fanden in der Vergangenheit immer wieder Gespräche und Verhandlungen statt. Bedauerlicherweise bisher ohne Ergebnis.
Das Ziel der Gemeinde im BA 1.2 war immer eine freiwillige Umlegung in Verbindung mit einem privatrechtlichen Vertrag zur Übernahme der Kosten zu 100% durch die Eigentümer. Nur deshalb war die Gemeinde in der Vergangenheit zu mehreren Zugeständnissen , was jeweils die Änderung des Bebauungsplans nach sich zog ,bereit.
Mit Blick auf den derzeit gültigen Bebauungsplan sieht man das Entgegenkommen der Gemeinde; die Straßen und öffentliche Flächen wurden in kleinst möglichem Umfang umgeplant.
Dieses Entgegenkommen hat im Gemeinderat immer wieder zu Diskussionen geführt und die Entscheidungen dazu sind oftmals auch mit Bauchschmerzen getroffen worden, wie in den Sitzungsprotokollen der Vergangenheit nachzulesen ist.
Festzustellen gilt, dass wenn die Durchführung der Erschließung nach derzeitigem Bebauungsplan, mit freiwilliger Umlegung und Kostenübernahme durch die Eigentümer erfolgen würde, sowohl die Eigentümer, wie auch die Gemeinde Gewinner sein würden. Eine Verschiebung dieses Gleichgewichts, insbesondere aufgrund der Finanzierung, zugunsten der Grundstückseigentümer kommt für die SPD-Fraktion deshalb nicht in Frage.
Um jedoch einer möglichen Erschließungsverzögerung entgegen zu wirken, sollte den Eigentümern nochmals die freiwillige Umlegung in Verbindung mit einem privatrechtlichen Kostenübernahmevertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten angeboten werden.
Sollten nicht alle zustimmen, streben wir dann eine amtliche Umlegung nach dem BauGB an.
Diesem Beschlussvorschlag von Seiten der SPD-Fraktion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu, wodurch der Stillstand der vergangenen Jahre beendet wird und die Entwicklung im BA 1.2 fortschreiten kann.
Der bereits geleistete planerische Aufwand kann auch bei einer amtlichen Umlegung zum großen Teil mit einfließen. Damit ist der Weg vielleicht ein anderer, am Ende steht aber annähernd das gleiche Ergebnis.
Für die kooperativen Eigentümer im BA 1.2 sind Verzögerungen, die bei der amtlichen Umlegung aufgrund von Klagen Einzelner auftreten können, natürlich ärgerlich. Aus Sicht der SPD-Fraktion muss sich die Gemeinde jedoch hier auch an einer Stelle positionieren, über die sie eben nicht bereit ist hinaus zu gehen. Dafür hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, der nach wie vor Gültigkeit besitzt. Und dieser Beschluss wurde für alle Günterslebener/innen gefasst.