Die Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause hatte eine umfangreiche Tagesordnung und lockte zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer in den Sitzungssaal. Ein wesentlicher Grund war der Antrag des Ersten Bürgermeisters auf Beendigung seiner Amtszeit zum 30. April 2026.


Antrag des Bürgermeisters

Um die Amtszeit des Bürgermeisters mit der des Gemeinderats nach über 20 Jahren wieder zu harmonisieren, stellte Michael Freudenberger Ende August den Antrag auf Beendigung seiner Amtszeit. Über diesen Antrag hatte der Gemeinderat nun zu entscheiden.

Durch die Angleichung der Amtszeiten wird eine bessere und langfristigere Zusammenarbeit möglich. Künftig findet nur noch eine Wahl in sechs Jahren statt und nicht mehr alle drei Jahre ein Wahlkampf. Dies bedeutet weniger Aufwand, weniger Kosten und weniger Belastung für Verwaltung und politische Gruppierungen.

Auch die Nachvollziehbarkeit und Planbarkeit von Entscheidungen erhöht sich und kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Personalwechsel im Gremium bleiben innerhalb der Wahlperiode die Ausnahme.

In unserer Gruppierung wurde das Für und Wider intensiv diskutiert. Wir haben Vor- und mögliche Nachteile sorgfältig abgewogen und uns kritisch ausgetauscht. Im Ergebnis waren für uns keine Nachteile erkennbar. Deshalb haben wir dem Antrag zugestimmt.

Die Entscheidung wurde durch eine frühzeitige, transparente und ehrliche Kommunikation zwischen Bürgermeister und den Gruppierungen im Gemeinderat vorbereitet. Der Ablauf und die notwendigen Schritte waren für alle Beteiligten jederzeit klar. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken.

Mit Freude blicken wir nun auf die Kommunalwahl 2026.


Vorstellung des Schützenvereins

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war die Vorstellung des Schützenvereins zum Bau einer neuen Schießstätte mit Schützenheim.

Für dieses Projekt bat der Verein um finanzielle Unterstützung sowie um die Gewährung einer Bürgschaft für eine Kreditaufnahme. Auch hier fanden intensive Vorgespräche statt. Kurz vor und während der Sitzung gingen von unserer Fraktion noch Nachfragen an Verwaltung und Schützenverein ein.

Der Schützenverein stellt einen wichtigen Pfeiler im Günterslebener Vereinsleben dar und trägt entscheidend zu einer lebendigen Gemeinschaft bei. Dies wurde von allen Seiten hervorgehoben und anerkannt.

Eine Vereinsförderung von bis zu 125.000 Euro in zwei Jahren muss jedoch gut begründet und nachvollziehbar sein. Auch bei der Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 285.000 Euro braucht das Gremium die Gewissheit, dass Ausfallrisiko und Konditionen verlässlich und kalkulierbar sind.

Obwohl zahlreiche Nachfragen in der Sitzung geklärt werden konnten, blieben manche Punkte offen. Aus diesem Grund hat ein Teil der SPD-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag gestimmt. Dies bedeutet jedoch keine grundsätzliche Ablehnung der Förderung des Schützenvereins. Vielmehr hätte man sich eine erneute Beratung mit weiteren Informationen in einer der kommenden Sitzungen gewünscht.